GOÄ – GOP 415
Noch immer haben viele Gynäkologische Praxen ein Problem mit der Abrechnung des Ultraschalls bei Gemini-Schwangerschaft nach GOP 415. Es soll hier nicht über die fehlerhaften Varianten der Abrechnung berichtet werden. Hier soll allein die regelhafte sichere Abrechnung dargestellt werden. Eine Mehrlings-Schwangerschaft kann nur mit einem Ansatz nach Nr. 415 abgerechnet werden. Der Mehraufwand für die Leistungserbringung ist ausschließlich über die Wahl eines höheren Steigerungsfaktors möglich. Zur Begründung dieses gewählten höheren Steigerungsfaktors sind Begriffe wie Gemini oder Mehrlings-Schwangerschaft zu verwenden, so dass die Liquidation wie folgt aussehen sollte.
GOP 415 / Anzahl 1 / Faktor 3,5 / Betrag 61,20 € / Begründung: Gemini, Mehrlings-Schwangerschaft.
Eine andere davon abweichende Abrechnungsvariante wäre nicht korrekt.