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Schechen-Pfaffenhofen, 24.02.2009
Dr. Helmut Klemm
Eine Kollegin aus dem KV-Bereich Bremen stellt folgende Frage:
Ich streite mich mit meiner Krankenkasse (TK) wegen einer Spiraleneinlage Mirena aus medizinischer Indikation. Ich soll die Einlage nach der Ziffer 08330 abrechnen. Das ist in keinster Weise kostendeckend, immerhin ein kleiner operativer Eingriff und mein medizinisches Risiko, Aufklärungspflicht, Sterilisation von Instrumenten, das alles für 6,48 €. Die KV Bremen hat inzwischen der TK Recht gegeben, dass ich die IUP-Einlage tatsächlich mit der GKV Ziffer 08330 abrechnen muss. Ist das rechtens?
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Frage
Wenn ich 01430 statt 08211/08212 bei einem Rezept ansetze, eröffnet dies auch ein Medikamenten-/Heilmittel-/Labor-Budget? Oder doch besser die Ziffer 08211? Eröffnet diese Ziffer ein Medikamenten-/Heilmittel-/Labor-Budget?
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Immer häufiger werden in der letzten Zeit Abrechnungsziffern von Privatversicherungen gestrichen? Wie könnte man im vorliegenden Fall argumentieren?
- A 3571 für den immunologischen Stuhltest mit der Begründung: "Der durchgeführte Stuhltest stellt eine Maßnahme zur Früherkennung von Krankheiten dar. Für derartige Maßnahmen können keine Leistungen erbracht werden."
- A 3911 für den NMP22 Bladder-Chek-Test mit der Begründung: "Die GOÄ Ziffer A-3911 ist nicht Bestandteil der GOÄ und somit nicht erstattungsfähig."
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Können Sie mir bitte die aktuellen Steigerungssätze für Post B KVB I - III und KVB IV mitteilen?
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